Jeder Mieter erkennt mit der (An-)Zahlung des Mietpreises für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an:

  1. Zustandekommen des Vertrags
    Mit der schriftlichen, telefonischen oder online-Buchung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an, wobei er sich an sein Angebot bis zur schriftlichen Zusage des VERMIETERS bindet. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Angebot die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag miteinzubeziehen und die Hausordnung des jeweiligen Ferienhauses bzw. der Ferienanlage anzuerkennen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung nebst Rechnung des Vermieters zustande, wobei die Korrektur von Irrtümern aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern vorbehalten bleibt. Buchungen unter Bedingungen, die hier nicht geregelt sind, sowie mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
  2. Zahlung des Mietpreises, Urlaubs-Scheck
    Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25 % des Mietpreises, mind. jedoch 100 € fällig. Der Rest gegebenenfalls zzgl. einer Kaution ist zahlbar spätestens 14 Tage vor Anreisebeginn auf das Konto des VERMIETERS, damit der Urlaubs-Scheck nebst weiteren Informationen rechtzeitig zugestellt werden kann. Der Urlaubs-Scheck gewährleistet die ordnungsgemäße Übergabe des gebuchten Mietobjektes und ist an der Rezeption des Feriendorfes bei Anreise auszuhändigen.
  3. Vertragsinhalt
    Das Mietverhältnis umfasst das in der Buchungsbestätigung / Rechnung beschriebene Mietobjekt zu den dort angegebenen Konditionen. Das Vertragsverhältnis umfasst die Nutzung des gebuchten Hauses nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.
  4. Belegung durch Personen und Haustiere
    Der Mieter ist berechtigt, die Wohneinheiten mit der gebuchten Personenzahl zu belegen, wobei Kinder als volle Personen zählen. Ein darüber hinausgehender Anspruch, insbesondere auf eine größere Wohneinheit als auch auf die gebuchte Personenzahl besteht nur bei entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis des VERMIETERS mitgebracht werden. Der Mieter hat bei seiner Buchung unaufgefordert Art und Anzahl der beabsichtigten mitzunehmenden Haustiere bekanntzugeben.
  5. An- und Abreise
    Nach Übergabe des Urlaubs-Schecks und nach Übernahme des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen. Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes, falls vorhanden, sind spätestens am nächsten Tag in der Rezeption des Feriendorfes zu melden. Übliche Reparaturen sind in Kauf zu nehmen. In dringenden Fällen ist es den Mitarbeitern der Feriendorfverwaltung gestattet, das Ferienhaus zu betreten. Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

    Am Abreisetag steht dem Mieter das Mietobjekt bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüssel sind spätestens bis 10:15 Uhr in der Rezeption der Feriendorfverwaltung zu übergeben. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselübergabe muss der Vermieter sich die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete vorbehalten. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Türschlösser einbauen zu lassen.

    Bei Abreise ist das Haus in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Das Geschirr muss abgewaschen sein und der Hausmüll entsorgt werden. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich der Vermieter die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor.

  6. Schrankenanlage und Zufahrt zum Ferienhaus
    Die Zufahrt zu den Ferienhäusern ist durch eine Schrankenanlage gesichert. Der Mieter erhält neben dem Hausschlüssel, einen Schlüssel für den Müllplatz auch einen Chip, mit der die Schranke geöffnet werden kann. Auf den Wegen durch das Feriendorf ist Schritttempo einzuhalten. Der Parkplatz ist mit der Hausnummer gekennzeichnet und befindet sich vor dem Haus.
  7. Schäden durch den Mieter
    Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus oder die Ferienwohnung und dessen Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden unverzüglich der örtlichen Verwaltung oder dem Vermieter zu melden und diese Schäden, auch wenn sie nicht von ihm, sondern von seiner Begleitung oder von Gästen verursacht wurden, zu ersetzen. I.d.R. können derartige Schäden über die Haftpflichtversicherung des Mieters geregelt werden.
  8. Kautionen
    Bei der Schlüsselübergabe kann durch den Mieter oder von der örtlichen Verwaltung eine Kaution erhoben werden. Diese Kaution wird bei Rückgabe des Ferienhauses im ordnungsgemäßen Zustand und nach Ablieferung des Schlüssels nach Abzug von eventuellen Reparaturkosten zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche, die über der Kautionssumme liegen, nicht berührt.
  9. Preise
    Die angegebenen Vermietpreise sind Wochenpreise pro Wohneinheit. Der Preis schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Nebenkosten, wie insbesondere Verbrauchskosten für Strom, Gas, Wasser/Abwasser und eine einmalige Pauschale für die Endreinigung sowie eine eventuelle Kurtaxe sind neben dem Preis gesondert bei der Verwaltung vom Mieter zu bezahlen, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  10. Rücktritt und Stornobedingungen
    Der Mieter kann vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangs-datum beim VERMIETER maßgeblich. Die pauschalierten Rücktritts-gebühren sind wie folgt gestaffelt:

    1. vom 60. bis zum 41. Tag 20% des Mietpreises
    2. vom 40. bis zum 31. Tag 40% des Mietpreises
    3. vom 30. bis zum 21. Tag 50% des Mietpreises
    4. vom 20. bis zum 11. Tag 70% des Mietpreises
    5. vom 10. bis zum 1. Tag 80% des Mietpreises
    6. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Preis berechnet.

    Gelingt es VERMIETER einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden lediglich 10% des Preises berechnet.

  11. Umbuchungen
    sind stets kostenpflichtige Rücktritte, verbunden mit einer Neuanmeldung. Umbuchungen gelten erst dann, wenn sie vom VERMIETER schriftlich bestätigt werden. Abweichend von der unter „Rücktritt“ genannten Regelung wird verfahren, wenn der Mieter von seinem Recht Gebrauch macht, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem VERMIETER rechtzeitig vor Mietbeginn eine schriftliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Vermittler tritt der neue Mieter in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein. Die dem Vermieter durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten werden dem Mietern mit 20 € je Umbuchung weiterbelastet.
  12. Rücktritt bzw. Kündigung durch den VERMIETER
    Der VERMIETER kann vor Mietantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Mietantritt den Vertrag kündigen:

    1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter gegen die Haus- oder Feriendorfordnung trotz Abmahnung verstößt, den Hausfrieden nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
    2. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Leistungserbringung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Sturm oder Hochwasser) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

    Kündigt der VERMIETER den Vertrag nach a), dann verfällt der Preis. Tritt der VERMIETER gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden dem MIETER alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt der VERMIETER den Vertrag gemäß b) nach Mietantritt, so erhält der Mieter vom Preis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des VERMIETRERS entspricht.

  13. Preisänderungen
    Kann die Buchung infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den der VERMIETER nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist die VERMIETER berechtigt, Vermietleistungen zu ändern, sofern die Abweichungen zur ursprünglichen gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Mieter zumutbar ist. Der VERMIETER behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Bezug und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung durch den VERMIETER) mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Preisänderung mehr als 10%, so ist der Mieter zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
  14. Haftung des Vermieters
    Der VERMIETER haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für

    1. Eine saubere und gepflegte Unterkunft
    2. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen
    3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.

    Bei unvorhergesehenem Ausfall des TV- oder Internetzugangs, sei es durch technische Gegebenheiten, Ausfall und/oder Leitungsarbeiten durch den TV- oder Internetanbieter, hat der Gast weder Anspruch auf Ersatz noch auf Mietpreisminderung.

    Der VERMIETER schließt die Haftung für Leistungen, die nicht unmittelbar das Mietobjekt betreffen, z. B. Zusatzleistungen der Feriendorfverwaltung wie Lieferung der Tagezeitung, Freibadnutzung, Nutzung von Waschsalon, Bibliothek und Infopoint aus. Der Mieter hat sich im Störungsfalle direkt an den Leistungserbringer zu wenden. Der VERMIETER kann hier nur als Vermittler tätig werden.

    Die grundsätzliche Haftung des VERMIETERS ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der VERMIETER für einen dem Mieter entstandenen Schaden allein verantwortlich ist. Die Haftung des Vermieters ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Alle Angaben, die nicht die Wohnung oder das Ferienhaus selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert; sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen und -organisationen beruhen.

  15. Obliegenheiten des Mieters
    Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Mieter schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht oder stellt der Mieter an dem Ferienhaus Mängel fest, so kann er Abhilfe verlangen. Der Mieter hat sich diesbezüglich an den VERMIETER oder an die Feriendorfverwaltung zu wenden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen können innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietzeitraums gegenüber dem VERMIETER geltend gemacht werden, wobei dringend die Schriftform empfohlen wird; Voraussetzung ist, dass die Leistungen oder die vom Mieter angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass der Mangel dem VERMIETER unverzüglich angezeigt wurde und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kann der Vermietungsvertrag gekündigt werden. Voraussetzung ist in aller Regel, dass der Mieter bei dem VERMIETER mit Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist.
  16. Gerichtsstand
    für das Mahnverfahren und für Klagen gegen den VERMIETER ist 44534 Lünen, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.
  17. Unwirksamkeit von Bestimmungen
    Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Stand: Januar 2016

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